Allge­meine Geschäftsbedingungen(AGB)

  1. Geltungs­b­reich
  2. Vertrags­schluss
  3. Leistungen, Preise und Zahlungsmodalitäten
  4. Rücktritt/ Stornie­rungen
  5. An- und Abreise/ Zimmerbreitstellung
  6. Rücktritt des BoardingHouse
  7. Pflichten des Kunden
  8. Haftug des BoardingHouse/ Verjährung
  9. Anpas­sungs­klausel
  10. Schluss­be­stimmung

      I. Geltungs­be­reich

1. Diese AGB gelten für alle Verträge über die mietweise Überlassung von Studios zur Beher­bergung, von Konferenz‑, Bankett- und Konfe­renz­räumen sowie alle weiteren für den Kunden erbrachten Liefe­rungen und Leistungen durch das Boarding­House Heidelberg. 2. Geschäfts­be­din­gungen des Kunden finden nur insoweit Anwendung, als sie im Voraus schriftlich vereinbart wurden.

 

      II. Vertrags­schluss

1. Der Vertrag kommt durch die Antrags­an­nahme (Bestä­tigung) des Boarding­House an den Kunden zustande. Bei Beher­ber­gungs­ver­trägen steht es dem Boarding­House frei, diese schriftlich zu bestätigen.

2. Mehrere Besteller haften als Gesamtschuldner.

3. Die Unter- oder Weiter­ver­mietung der überlas­senen Studios sowie deren Nutzung zu anderen als den vertraglich verein­barten Zwecken bedarf der vorhe­rigen schrift­lichen Zustimmung des Boarding­House. § 540 I S. 2 BGB findet keine Anwendung, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist. Veran­stal­tungen mit politi­schem Charakter sind bei der Anmeldung eindeutig als solche zu kennzeichnen.

 

      III. Leistungen, Preise und Zahlungsmodalitäten

1. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Studio­über­lassung und die sonstigen in Anspruch genom­menen Leistungen geltenden bzw. verein­barten Preise zu zahlen – dies gilt auch für durch ihn veran­lasste Leistungen und Auslagen des Boarding­House an Dritte.

2. Das Boarding­House ist berechtigt, je gebuchte Übernachtung ein Deposit von 30,00 EUR für sonstige Leistungen bei Anreise zu verlangen. Bei Abreise wird über das Deposit abgerechnet.

3. Die verein­barten Preise beinhalten die gesetz­liche Mehrwert­steuer. Eine Mehrwert­steu­er­erhöhung nach Vertrags­schluss kann das Boarding­House dem Kunden nach berechnen. Liegen zwischen Vertrags­schluss und Leistungs­er­bringung mehr als 4 Monate und hat das Boarding­House auf Grund von Kosten­stei­ge­rungen seine Preise angehoben, so kann es den vertraglich verein­barten Preis um die Kosten­stei­ge­rungen, maximal um 5% erhöhen.

4. Alle Forde­rungen des Boarding­House sind sofort nach Rechnungs­erhalt ohne Abzug fällig. Sofern keine Voraus­zahlung vereinbart wurde, werden die Forde­rungen bei Anreise bzw. zum Anfang der Leistungs­er­bringung ohne Abzug fällig. Weitere Leistungen, die Während des Aufent­halts in Anspruch genommen werden, sind bei Abreise ohne Abzug fällig. Das Boarding­House ist bei einer Aufent­halts­dauer von mehr als drei Tagen berechtigt, zusätz­liche Leistungen schon während des Aufent­halts zu berechnen.

5. Die Abrechnung einer Veran­staltung erfolgt gemäß der angemel­deten Teilneh­merzahl auf Basis der Buchungs­be­stä­tigung. Der Kunde ist verpflichtet, dem Boarding­House eine Überschreitung der angege­benen Teilneh­merzahl um mehr als 5% unver­züglich anzuzeigen, anderen­falls hat er kein Recht auf die Gestellung der über die 5% hinaus­ge­henden Kuverts. Eine Abwei­chung nach unten berechtigt nicht zur Minderung des Kunden. 6. Der Kunde kann nur mit unstrei­tigen oder rechts­kräf­tigen Forde­rungen aufrechnen.

 

      IV. Rücktritt/ Stornierung

1. Sofern mit dem Kunden kein vertrag­liches Rücktritts­recht vereinbart wurde oder nach den nachste­henden Regelungen möglich ist, bedarf der Rücktritt des Kunden von den gebuchten Leistungen der schrift­lichen Zustimmung des Boarding­House. Ohne Zustimmung bleibt der Kunde zur Bezahlung der vertraglich verein­barten Leistungen verpflichtet. Dies gilt nicht, wenn dem Kunden ein unabding­bares gesetz­liches Rücktritts­recht zusteht oder ein Festhalten am Vertrag wegen einer Pflicht­ver­letzung des Boarding­House zumutbar ist. Völlig unabhängig von Zeitpunkt oder Gründen der Abbestellung besteht kein Recht auf Stornierung einer Buchung.

2. Der Kunde hat den Rücktritt dem Boarding­House gegenüber schriftlich zu erklären.

3. Grund­sätzlich sind Stornie­rungen von gebuchten Leistungen nach den folgenden Regeln möglich: a) Studios Eine Stornierung ist kostenlos bis zu 2 Tage vor dem Anrei­setag möglich. Nimmt der Gast das bestellte Studio nicht in Anspruch, ist er rechtlich verpflichtet, den Preis für das bestellte und vom Boarding­House bereit­ge­haltene Studio zu bezahlen. Es handelt sich dabei nicht um einen Schadensersatz‑, sondern um einen Erfül­lungs­an­spruch. In der Regel werden 80% des Zimmer­preises in Rechnung gestellt. b) Stornie­rungen bei Gruppen ab 5 Personen sind gesondert der Buchungs­be­stä­tigung zu entnehmen und maximal 4 Wochen vor dem Anrei­setag kostenfrei (1 Woche vor Anrei­setag 80% der Zimmer­preise). c) Tagungs- und Veranstaltungsräume/ Appart­ments Eine Stornierung ist kostenlos bis zu 14 Tage vor dem verein­barten Mietbeginn möglich. Bei späterer Stornierung werden 80% der verein­barten Raummiete als Schadens­ersatz berechnet. d) Essen (Mahlzeiten, Imbiss, Seminar­ver­pflegung etc.) Gebuchte Essen, egal ob in Verbindung mit sonstigen Leistungen oder nicht, können bis zu 24 Stunden vorher kostenfrei storniert werden. Bei späterer Stornierung wird der volle Preis als Schadens­ersatz berechnet.

4. Das Boarding­House hat die Einnahmen aus ander­wei­tiger Vermietung/ Verwendung anzurechnen. 5. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass die oben genannten Ansprüche nicht oder nicht in der gefor­derten Höhe entstanden sind.

 

      V. An- und Abreise/ Zimmerbereitstellung

1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereit­stellung bestimmter Studios.

2. Der Zimmer­bezug ist am Anrei­setag ab 14.00 Uhr möglich.

3. Die Rückgabe am Abrei­setag hat bis 11.00 Uhr zu erfolgen. Bei verspä­teter Räumung kann das Boarding­House bei Räumung bis 18.00 Uhr bis 50% des Studio­preises, bei späterer Räumung 100% des Studio­preises verlangen. Vertrag­liche Ansprüche des Kunden werden nicht begründet. Es gilt Ziff. IV. Abs. 5.

4. Eine Rückver­gütung / Minderung für verein­barte aber nicht in Anspruch genommene Leistungen sind ausgeschlossen.

 

      VI. Rücktritt des BoardingHouse

1. Wird eine verein­barte oder nach Ziff. III Abs. 4 verlangte Voraus­zahlung auch nach Verstreichen einer vom Boarding­House gesetzten Nachfrist nicht geleistet, so ist das Boarding­House zum Rücktritt vom Vertrag und zur Geltend­ma­chung von Schadens­er­satz­an­sprüchen berechtigt.

2. Das Boarding­House ist berechtigt, aus sachlich gerecht­fer­tigten Gründen vom Vertrag außer­or­dentlich zurück­zu­treten, zB. bei höherer Gewalt, anderer vom Boarding­House nicht zu vertre­tender Umstände, die die Vertrags­er­füllung unmöglich machen, Anmie­tungen unter irrefüh­renden oder falscher Angabe wesent­licher Tatsachen erfolgen sowie gleich­wer­tiger Gründe.

3. Bei einem berech­tigten Rücktritt des Boarding­House sind Schadens­er­satz­an­sprüche des Kunden ausgeschlossen.

 

      VII. Pflichten des Kunden

1. Für während der Vertrags­dauer entste­hende Schäden in oder an den dem zur Verfügung gestellten Räumlich­keiten haftet der Kunde persönlich, ggf. gesamt­schuld­ne­risch neben dem Verursacher.

2. Eine von der Verein­barung abwei­chende Nutzung der überlas­senen Räumlich­keiten berechtigt das Boarding­House zur frist­losen Kündigung des Vertrags, ohne dass hierdurch der Anspruch des Boarding­House auf das verein­barte Entgelt gegenüber dem Kunden gemindert wird.

3. Tiere dürfen von Gästen nur nach vorhe­riger Zustimmung und unter Berechnung eines Zuschlags mitge­bracht werden.

4. Das Mitbringen und der Verkauf von Speisen und Getränken bei Veran­stal­tungen oder Tagungen durch den Veran­stalter ist untersagt und berechtigt das Boarding­House zur frist­losen Kündigung.

5. Der Kunde darf das Logo und ähnliche Marken­zeichen des Boarding­House nur nach vorhe­riger Zustimmung zu Werbe­zwecken anlässlich der gebuchten Veran­staltung nutzen. Sollte das Boarding­House von seinem Rücktritts­recht Gebrauch machen, hat der Kunde ab diesem Tag jegliche Werbung für die geplante Veran­staltung im Boarding­House einzustellen.

 

       VIII. Haftung des BoardingHouse/ Verjährung

1. Das Boarding­House haftet mit der Sorgfalt eines ordent­lichen Kaufmanns. Schadens­er­satz­an­sprüche des Kunden sind ausge­schlossen. Dies gilt nicht bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, Körpers oder der Gesundheit und bei Verletzung vertrags­ty­pi­scher Pflichten des Boarding­Houses, wenn es die Pflicht­ver­letzung zu vertreten hat. Ebenfalls ausge­nommen sind sonstige Schäden, die auf einer vorsätz­lichen oder grob fahrläs­sigen Pflicht­ver­letzung des Boarding­House beruhen. Einer Pflicht­ver­letzung des Boarding­House steht die eines gesetz­lichen Vertreters oder Erfül­lungs­ge­hilfen gleich.

2. Für einge­brachte Sachen haftet das Boarding­House entspre­chend der gesetz­lichen Regelung bis zum hundert­fachen Zimmer­preis, höchstens bis zu 3.500,00 EUR. Bei Geld, Wertpa­pieren und Kostbar­keiten gilt eine Höchst­grenze von 800,00 EUR.

3. Schadens­er­satz­an­sprüche aus Weckauf­trägen sind ausgeschlossen.

4. Lebens­mittel sind nach Ende einer Veran­staltung nicht mehr für den Verzehr gedacht. Ihre Mitnahme erfolgt auf eigene Gefahr. 5. Fundsachen werden nur auf Anfrage gegen Kosten­er­stattung nachge­sandt. Im Übrigen werden Fundsachen, sofern sie nicht selbst aufbe­wahrt werden, an das zuständige Fundbüro gegeben und nicht länger als 6 Monate aufbewahrt.

6. Soweit dem Kunden ein Stell­platz auf dem Boarding­House — Parkplatz oder einer Garage – auch gegen Entgelt – zur Verfügung gestellt wird, kommt kein Verwahr­vertrag zustande. Bei Abhan­den­kommen oder Beschä­digung auf dem Boarding­House — Grund­stück abgestellter oder rangierter Kraft­fahr­zeuge und deren Inhalts haftet das Boarding­House nur bei Vorsatz und grober Fahrläs­sigkeit. Ziff. 1 dieses Absatzes gilt entsprechend.

7. Alle Ansprüche gegen das Boarding­House verjähren nach einem Jahr. Der Beginn richtet sich nach § 199 I BGB. Schadens­er­satz­an­sprüche verjähren kennt­nis­un­ab­hängig in 5 Jahren. Dies gilt nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätz­lichen oder grob fahrläs­sigen Pflicht­ver­letzung beruhen.

 

      IX. Anpas­sungs­klausel

Das Boarding­House behält sich bei Verän­de­rungen der gesetz­lichen Bestim­mungen vor, die verein­barten Vertrags­be­din­gungen an die geänderten Bestim­mungen anzupassen.

 

      X. Schlussbestimmungen

1. Mündliche Abreden werden erst wirksam, wenn sie vom Boarding­House schriftlich bestätigt wurden.

2. Erfül­lungs- und Zahlungsort ist der Sitz des BoardingHouse.

3. Ausschließ­licher Gerichts­stand ist der Sitz des Boarding­House. Gleiches gilt, wenn der Kunde keinen allge­meinen Gerichts­stand in Deutschland hat. Mithin verein­baren die Parteien, dass Gerichts­stand der Sitz des Boarding­House ist.

4. Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Die Anwendung von UN-Kaufrecht und Kolli­si­ons­recht ist ausgeschlossen.

5. Sollten einzelne Bestim­mungen dieser AGB unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestim­mungen nicht berührt. Die Parteien sind verpflichtet, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem in wirtschaftlich und recht­licher Sicht ursprünglich gewollten am nächsten kommt.