Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Geltungsbereich
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über die mietweise Überlassung von Studios zur Beherbergung, die Nutzung von Konferenz-, Bankett- und Veranstaltungsräumen sowie für alle weiteren Lieferungen und Leistungen des BoardingHouse Heidelberg.
- Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn diese zuvor ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden.
Vertragsschluss
- Ein Vertrag kommt durch die Annahme des Angebots bzw. die Bestätigung durch das BoardingHouse Heidelberg zustande. Bei Beherbergungsverträgen kann das BoardingHouse Heidelberg eine schriftliche Bestätigung verlangen.
- Mehrere Besteller haften als Gesamtschuldner für sämtliche Verpflichtungen aus dem Vertrag.
- Eine Unter- oder Weitervermietung der Studios sowie eine Nutzung zu anderen als den vereinbarten Zwecken bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des BoardingHouse Heidelberg.
§ 540 Abs. 1 Satz 2 BGB findet keine Anwendung, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist.
- Veranstaltungen mit politischem Charakter sind bei der Anmeldung eindeutig als solche zu kennzeichnen.
Leistungen, Preise und Zahlungsmodalitäten
- Der Kunde ist verpflichtet, die vereinbarten Preise für die Unterkunft sowie alle zusätzlich in Anspruch genommenen Leistungen zu bezahlen. Dies gilt auch für Leistungen und Auslagen des BoardingHouse Heidelberg, die durch den Kunden gegenüber Dritten veranlasst wurden.
- Das BoardingHouse Heidelberg ist berechtigt, je gebuchter Übernachtung ein Deposit in Höhe von 30,00 EUR für sonstige Leistungen bei Anreise zu verlangen. Die Abrechnung erfolgt bei Abreise.
- Die vereinbarten Preise enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer. Änderungen der gesetzlichen Mehrwertsteuer können entsprechend weitergegeben werden.
Liegen zwischen Vertragsschluss und Leistungserbringung mehr als vier Monate und erhöhen sich die Preise aufgrund von Kostensteigerungen, kann das BoardingHouse Heidelberg den vereinbarten Preis entsprechend anpassen. Die Erhöhung darf maximal 5 % betragen.
- Rechnungen sind nach Erhalt ohne Abzug fällig. Sofern keine Vorauszahlung vereinbart wurde, werden die Forderungen spätestens bei Anreise bzw. Beginn der Leistungserbringung fällig.
- Weitere während des Aufenthalts in Anspruch genommene Leistungen sind spätestens bei Abreise zu bezahlen. Bei Aufenthalten von mehr als drei Tagen ist das BoardingHouse Heidelberg berechtigt, Zwischenabrechnungen vorzunehmen.
- Die Abrechnung von Veranstaltungen erfolgt nach der in der Buchungsbestätigung vereinbarten Teilnehmerzahl. Änderungen der Teilnehmerzahl sind unverzüglich mitzuteilen.
- Eine Aufrechnung durch den Kunden ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen möglich.
Rücktritt / Stornierung
- Ein Rücktritt des Kunden ist nur möglich, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde oder das BoardingHouse Heidelberg schriftlich zustimmt.
- Der Rücktritt muss schriftlich erklärt werden.
- Für Stornierungen gelten folgende Regelungen:
a) Studios
Eine kostenfreie Stornierung ist bis zwei Tage vor Anreise möglich.
Bei Nichtinanspruchnahme eines gebuchten Studios bleibt der Kunde zur Zahlung verpflichtet. In der Regel werden 80 % des Zimmerpreises berechnet.
b) Gruppen ab fünf Personen
Für Gruppen gelten die individuellen Regelungen der Buchungsbestätigung.
c) Tagungs- und Veranstaltungsräume / Apartments
Eine kostenfreie Stornierung ist bis 14 Tage vor Mietbeginn möglich. Bei späterer Stornierung werden 80 % der vereinbarten Miete berechnet.
d) Speisen und Getränke
Gebuchte Verpflegungsleistungen können bis 24 Stunden vor Beginn kostenfrei storniert werden. Bei späterer Stornierung wird der volle Preis berechnet.
- Einnahmen aus einer anderweitigen Vermietung oder Nutzung werden angerechnet.
- Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
An- und Abreise / Zimmerbereitstellung
- Ein Anspruch auf ein bestimmtes Studio besteht nicht.
- Der Bezug des Studios ist am Anreisetag ab 14:00 Uhr möglich.
- Die Rückgabe hat am Abreisetag bis 11:00 Uhr zu erfolgen.
Bei verspäteter Räumung kann das BoardingHouse Heidelberg bis 18:00 Uhr bis zu 50 % und danach 100 % des Studiopreises berechnen.
- Eine Rückvergütung oder Minderung für nicht in Anspruch genommene Leistungen ist ausgeschlossen.
Rücktritt des BoardingHouse Heidelberg
- Wird eine vereinbarte Vorauszahlung trotz Fristsetzung nicht geleistet, kann das BoardingHouse Heidelberg vom Vertrag zurücktreten.
- Ein Rücktritt ist außerdem aus wichtigen Gründen möglich, insbesondere bei höherer Gewalt, nicht zu vertretenden Umständen, falschen Angaben bei der Buchung oder vergleichbaren Gründen.
- Bei einem berechtigten Rücktritt des BoardingHouse Heidelberg bestehen keine Schadensersatzansprüche des Kunden.
Pflichten des Kunden
- Der Kunde haftet für Schäden, die während der Vertragsdauer in oder an den überlassenen Räumlichkeiten entstehen.
- Eine vertragswidrige Nutzung berechtigt das BoardingHouse Heidelberg zur fristlosen Kündigung. Der Anspruch auf das vereinbarte Entgelt bleibt bestehen.
- Tiere dürfen nur nach vorheriger Zustimmung und gegen Zuschlag mitgebracht werden.
- Das Mitbringen oder der Verkauf eigener Speisen und Getränke bei Veranstaltungen ist nicht gestattet.
- Die Nutzung des Logos oder anderer Marken des BoardingHouse Heidelberg zu Werbezwecken bedarf der vorherigen Zustimmung.
Haftung des BoardingHouse Heidelberg / Verjährung
- Das BoardingHouse Heidelberg haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen.
- Für eingebrachte Sachen gelten die gesetzlichen Haftungsgrenzen.
- Eine Haftung für Schäden aus Weckaufträgen ist ausgeschlossen.
- Lebensmittel nach Veranstaltungen werden auf eigene Gefahr mitgenommen.
- Fundsachen werden auf Anfrage und gegen Kostenerstattung versandt.
- Für Fahrzeuge auf Parkplätzen oder in Garagen übernimmt das BoardingHouse Heidelberg keine Verwahrungshaftung.
- Ansprüche gegen das BoardingHouse Heidelberg verjähren grundsätzlich innerhalb eines Jahres, soweit gesetzlich keine längeren Fristen gelten.
Anpassungsklausel
Das BoardingHouse Heidelberg kann die Vertragsbedingungen an geänderte gesetzliche Bestimmungen anpassen.
Schlussbestimmungen
- Mündliche Nebenabreden werden erst durch schriftliche Bestätigung wirksam.
- Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des BoardingHouse Heidelberg.
- Es gilt ausschließlich deutsches Recht.
- Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.